Krebsfrüherkennungsuntersuchung
Ab einem Alter von 20 Jahren
Versicherte Frauen haben nun jährlich Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen zu Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane:
Ab einem Alter von 30 Jahren
Frauen zwischen 20 und 34 Jahren können jährlich einen sogenannten Pap-Abstrich (zytologische Untersuchung) auf Zellveränderungen in Anspruch nehmen.
Zusätzlich beginnt nun die Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust und der Haut. Der Anspruch darauf besteht ebenfalls jährlich.
Ab einem Alter von 35 Jahren
Frauen ab 35 wird der Pap-Abstrich alle drei Jahre zusammen mit einer Untersuchung auf bestimmte Viren angeboten (HPV-Test).
Frauen ab 35 haben Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen für Hautkrebs.
Das bedeutet:
Ab einem Alter von 50 Jahren
Ab jetzt besteht jährlicher Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen bezüglich Darmkrebs. Diese umfassen:
Ab einem Alter von 50 Jahren bis zum Alter von 69 Jahren
Früherkennung von Brustkrebserkrankungen durch Mammographie-Screening
Der Begriff "Screening" bezeichnet Früherkennungsuntersuchungen, die sich an die Gesamtbevölkerung oder einen großen Teil davon richten. Das Mammographie-Screening wurde 2002 auf der Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und des Bundesrates eingeführt. Ziel ist es, die Zahl der Frauen, die jährlich an Brustkrebs sterben, deutlich zu senken und die Heilungschancen zu steigern. Daher erhält jede Frau im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie.
Kontakt:
Bitzenstr.7
67269 Grünstadt
Telefon: 06359/3263
Fax: 06359/5938
Email: gynheinemann@t-online.de
(unter Kontakt direkt möglich)
Sprechzeiten:
Mo, Do | 08:00 - 14:00 - | 12:00 18:00 |
Di, Mi, Fr | 08:00 - | 11:00 |
Termine nach Vereinbarung.
( Diese können auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten sein !)
Bei dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an die Bereitschaftsdienstzentrale in Grünstadt, Westring 55.